Hier ein Auszug einer E-Mail-Korrespondenz mit einem Betroffenen:
Hi xxx,
folgende Dinge sind mit in den Sinn gekommen, die Du in Deinem Interesse mit Deinem Anwalt Deines Vertrauens prüfen solltest:
1. Ist es rechtlich statthaft ausschließlich in den AGB evtl. anfallende Preise / Kosten aufzulisten bzw. darauf zu verweisen.
2. Müssen AGB als AGB (Allgemeine GeschäftsBedingungen) gekennzeichnet sein und NUR diesen Namen tragen.
3. Falls 1. Statthaft ist: Dürfen der Ausdruck „Gebührenverzeichnis" mit / als „Preisliste" verwechselt bzw. verwendet werden – einen Link „Gebührenverzeichnis" existiert NICHT. – Scherz beiseite…
4. Muss ein Impressum (Anbieterkennung) als solche kenntlich gemacht werden (und nicht erreichbar unter „Über uns" gem. § 6 TDG / TMG bzw. § 12 MDStV) (s.: Abmahnung bei fehlerhaftem Impressum / Anbieterkennung bei gewerblichen /gewinnorientierten Internetpräsenzen bis zu 50.000,00 EUR).
5. Müssen die AGB („Nutzungsbed.") auf der letzten Anmeldeseite anklickbar sein?
6. Die Schaltfläche (dig. Signatur / Unterschrift) enthält „Ich stimme den AGB zu. Jetzt Konto anlegen". Eine Seite AGB existiert jedoch in keiner Form. Es ist zu prüfen, ob es statthaft ist, in einer vorhergehenden Erklärung „Nutzungsbedingungen" akzeptiert werden sollen, wenn „AGB akzeptieren" angeklickt wird (sinngemäß).
7. Während des gesamten Anmeldevorgangs sind die AGB oder Nutzungsbed. NICHT erreichbar (weder in Self- noch in Popup-Form).
8. Und noch was – was GANZ WICHTIGES: Der Anmelder klickt etwas an („akzeptiert" es also) was es EINDEUTIG auf der Seite NICHT gibt – nämlich die AGB. Außerdem finden sich die ausschlaggebenden Nutzungsbedingungen erst dann, wenn man auf „Über uns" klickt. WOHER SOLL DER ANMELDER DAS WISSEN? Antwort: Gar nicht, und der B2B-Partner ist ebenfalls NICHT dazu verpflichtet! Der Betreiber kann und darf nicht erwarten, dass sämtliche Links durchgeklickt werden, um die dubiosen Seiten zu erreichen.
9. Vieles dieser Dinge sind zwar Wortklaubereien, aber – in der Tat – so funktioniert leider (oder Gott sei Dank) die Rechtsprechung!
10. Der Text auf der Seite [http://www.gewerbekunden-marktplatz.de/index.php/de/RECHTESCHUTZPROGRAMM/p-rechteschutzprogramm] (letzter Absatz) […] Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes, die zu einer für melango.de kostenpflichtigen Abmahnung führt, entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Ihre im Zusammenhang mit einer Abmahnung anfallenden Anwaltskosten werden wir daher nicht ersetzen. […] ist so oder so nicht statthaft, da die unterlegene Partei grundsätzlich sämtlich durch einen Schaden entstandene Kosten tragen MUSS.
11. HALT – STOPP – ich habe soeben zum zweiten Mal die zweite Seite der Anmeldung aufgerufen! Dort sind in der Tat die Begriffe „Allgemeinen Nutzungsbedingungen", „Preisliste" und „Datenschutzbestimmungen" mit Links hinterlegt. Dies erkennt der durchschnittliche Benutzer jedoch nur dann, wenn er mit der Maus DARÜBERFÄHRT (hovert). Ob es Pflicht ist, diese Links DIREKT kenntlich zu machen, ist zu prüfen.
12. UND JETZT KOMMT DAS BESTE AN NR. 11: Klicke ich auf „PREISLISTE" auf DIESER zweiten Anmeldeseite, erscheint diese Seite: http://www.gewerbekunden-marktplatz.de/index.php/de/_/p-melango_Gebuerentabelle. Das Lustige daran: Hier wird der DRITTE Begriff für das wohl für den Betreiber Gleiche verwendet: Gebührentabelle (nach Preisliste und Gebührenverzeichnis). Punkt 11 und Andere sind Irreführungen (arglistige Täuschung) nach § 123 BGB ff.
13. Kurzum: Keiner kann Dir vorwerfen, dass Du etwas nicht eingehalten was Du gelesen und „verstanden" hast (oder haben solltest), weil es schlichtweg nicht lesbar (erreichbar) war. Man kann Dir höchstens Fahrlässigkeit vorwerfen, dass Du blindlings „irgendwas" akzeptiert hast. Aber Du hast ja eigentlich nur sog. 404-Seiten (http://de.wikipedia.org/wiki/Toter_Link) akzeptiert…
14. Auch wichtig: Sollte der Betreiber auf die Idee kommen, die fehlerhaften Bereiche (die dazu geführt haben, dass grundsätzlich kein zweiseitiges Rechtsgeschäft zustande gekommen ist) IM NACHHINEIN zu korrigieren, sei gesagt: Der Zustand der Seite zum jeweiligen Zeitpunkt ist Bestandteil der Anmeldung und ebenfalls rekonstruierbar (u. A. archive.org).
15. Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Rößeler
GD-System.de Germany and Switzerland
Inh. G. Rößeler (DE), M. Gutzwiller (CH)
Verwaltungsanschrift (DE):
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D-52393 Hürtgenwald-Straß
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D-52372 Kreuzau
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WEB: http://gd-system.de
Finanzbehörde: Finanzamt Düren
UST-ID: DE814469251
Von: bft | von Ameln [mailto:vonamelnbft@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 12. April 2011 15:53
An: GD-System.de | IT, PC und Web Services
Sehr geehrte(r) Frau/Herr,
wir haben Ihrem Schreiben entnommen, dass Sie Ihre Zahlungspflicht mit dem Grunde verweigern, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein. Sie berufen sich insoweit auf die nach dem Gesetz als Verbraucher zustehenden Rechte, z.B. das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen etc.. Diese Rechte stehen Ihnen bei der Registrierung als Unternehmer auf www.melango.de aus folgenden Gründen nicht zu:
Das Angebot auf www.melango.de richtet sich ausdrücklich an Unternehmen und Händler im Sinne des § 14 BGB. Auf diesen Umstand wird u.a. im Rahmen des Anmeldeprocedere wie auch in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich hingewiesen. Auch die Art und Anzahl der auf der B2B-Handelsplattform angebotenen Waren geben einen deutlichen Hinweis darauf, dass sich die dortigen Angebote gerade nicht an Endverbraucher richten. (AG Chemnitz: Az.: 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10).
Trotz dieser deutlichen Hinweise haben Sie sich unter dem Firmennamen bft Tankstelle für den kostenpflichtigen Dienst angemeldet und sind damit gegenüber unserer Gesellschaft als Unternehmer bzw. Händler aufgetreten. Wer aber bei einem Rechtsgeschäft wahrheitswidrig als Unternehmer/Händler auftritt, kann sich nicht auf den Schutz des § 13 BGB und die damit einhergehenden Verbraucherschutzrechte berufen (BGH, Urteil vom 22.12.2004, VIII ZR 91/04). Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 7.11.2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden.
Unter Berücksichtigung dessen können wir zusammenfassen, das ein wirksamen Vertrag zwischen Ihnen und unserer Gesellschaft zustande gekommen ist und wir einen Anspruch auf Zahlung unter Zugrundelegung der vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen (vgl. § 6, Abs. 1 bis 5 Allgemeinen Nutzungsbedingungen und § 3, Abs. 1, 2 Gebührenverzeichnis) nach den uns vorliegenden Informationen besteht.
Informationen zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung:
Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Abs. 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der Melango.de GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag und ein negativer Eintrag bei Creditreform. Etwaig ausstehende Zahlungen bitten wir, nun unverzüglich auszugleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein.
